Erstattung

Wichtige Information zur Kostenerstattung medizinischer Leistungen durch Krankenversicherungen

Falls Sie planen, die entstehenden Kosten Ihrer Untersuchungen und Behandlung bei Ihrer Krankenkasse geltend zu machen, sollten Sie unbedingt die nächsten Punkte aufmerksam lesen.

  1. Vorsorgeuntersuchungen werden von den meisten Krankenversicherungen als so genannte Verlangensleistungen eingestuft. Aufgrund der allgemeinen Versicherungsbedingungen sind sie meist nicht erstattungsfähig, sofern keine Sondervereinbarungen bestehen.
  2. Bei vorausgehenden Erkrankungen und/oder gesundheitlichen Beschwerden (z. B. Kopfschmerzen/Migräne, Hitzewellen, chronische Müdigkeit oder Leistungsknick, Atemnot, Schwindel oder Herz-Kreislaufbeschwerden) besteht eine medizinische Indikation zur Abklärung. Wir werden die aus Ihrer Symptomatik und den Untersuchungen folgenden Diagnosen Ihrer Versicherung mitteilen. Vor diesem Hintergrund ist dann die Voraussetzung für eine Erstattungsfähigkeit gegeben. Falls Rückfragen oder Zweifel Ihrerseits bestehen, können Sie mit uns telefonisch unter 02 31/28 65 88 – 0 Rücksprache nehmen. Wir beraten Sie gerne.
  3. Als Privatklinik bieten wir Ihnen eine hochqualifizierte fachärztliche Versorgung zur Abklärung Ihrer Beschwerden an.
  4. Im Einzelfall werden die Krankenversicherungen nur einen Teil der diagnostischen Kosten übernehmen. Wir bieten Ihnen ein höchstmögliches Maß an diagnostischer Sicherheit auf Universitätsklinikniveau und gleichzeitig ein minimales Maß an körperlicher und zeitlicher Belastung. Wir möchten darauf hinweisen, dass der Umfang und die Qualität unserer Untersuchungen somit das gesetzlich vorgeschriebene Maß des so genannten „Notwendigen“ überschreiten kann.

Wir beraten Sie diesbezüglich gerne in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch.