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Erstattung-Primedica

Wichtige Information zur Kostenerstattung
medizinischer Leistungen durch Krankenversicherungen

Falls Sie planen, die entstehenden Kosten Ihrer Untersuchungen und Behandlung
bei Ihrer Krankenkasse geltend zu machen, sollten Sie unbedingt die nächsten
Punkte aufmerksam lesen.

    1. Vorsorgeuntersuchungen werden von den meisten Krankenversicherungen
    als so genannte Verlangensleistungen eingestuft. Aufgrund der allgemeinen
    Versicherungsbedingungen sind sie meist nicht erstattungsfähig, sofern keine
    Sondervereinbarungen bestehen.

    2. Bei vorausgehenden Erkrankungen und/oder gesundheitlichen Beschwerden
    (z. B. Kopfschmerzen/Migräne, Hitzewellen, chronische Müdigkeit oder Leistungsknick,
    Atemnot, Schwindel oder Herz-Kreislaufbeschwerden) besteht eine medizinische
    Indikation zur Abklärung. Wir werden die aus Ihrer Symptomatik und den
    Untersuchungen folgenden Diagnosen Ihrer Versicherung mitteilen. Vor diesem
    Hintergrund ist dann die Voraussetzung für eine Erstattungsfähigkeit gegeben.
    Falls Rückfragen oder Zweifel Ihrerseits bestehen, könnenSie mit uns telefonisch
    unter 02 31/28 65 88 - 0 Rücksprache nehmen. Wir beraten Sie gerne.

    3. Als Privatklinik bieten wir Ihnen eine hochqualifizierte fachärztliche Versorgung
    zur Abklärung Ihrer Beschwerden an.

    4. Im Einzelfall werden die Krankenversicherungen nur einen Teil der diagnostischen
    Kosten übernehmen. Wir bieten Ihnen ein höchstmögliches Maß an diagnostischer
    Sicherheit auf Universitätsklinikniveau und gleichzeitig ein minimales Maß an
    körperlicher und zeitlicher Belastung. Wir möchten darauf hinweisen, dass der Umfang
    und die Qualität unserer Untersuchungen somit das gesetzlich vorgeschriebene Maß
    des so genannten „Notwendigen“ überschreiten kann.

Wir beraten Sie diesbezüglich gerne in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch.